Im Dezember 2016 wurde im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes III eine Änderung des Heilpraktikergesetzes und der „Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz“ verabschiedet.
Die Änderung sind moderat, überfällig und sehr zu begrüßen, da es um die bundesweite Vereinheitlichung der Richtlinien in der Heilpraktikerprüfung geht.
Bisher waren diese Richtlinien lediglich eine Empfehlung, so dass die Handhabung und Durchführung der Heilpraktikerprüfungen in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt wurden, was wiederum zu großen Unterschieden in der Prüfungssituation führte. Man denke da nur an Hannover (schwer mit hohen Durchfallquoten) und Hamburg (bekannte Prüfer, bekannte Fragenkataloge) im Vergleich!
Das Gesetz soll spätestens bis zum 31.12.2017 umgesetzt werden, so dass es durch die bundesweite Vereinheitlichung der Prüfungsrichtlinien vielleicht schon bald zu einer gerechteren Prüfungssituation für alle Heilpraktikeranwärter kommt.